NUTZUNGSBEDINGUNGEN | AGB
Die Nutzung von proTECTr setzt die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen durch den Nutzer voraus.
Grundlage sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 1 Dienst
(1) proTECTr ist ein Angebot der procilon GmbH (nachstehend: der Anbieter), Daten auf elektronischem Weg verschlüsselt an Dritte zu übermitteln.
(2) Dazu stellt der Anbieter eine Software zur Verfügung, die über das Internet genutzt wird (nachstehend: proTECTr). Zur Nutzung ist der Vorname, Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse des Nutzers einzugeben sowie ein Passwort festzulegen. Aus diesen Informationen wird ein elektronisches Zertifikat generiert, das den Nutzer eindeutig identifiziert.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, proTECTr über das Internet unentgeltlich zu nutzen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von proTECTr ergibt sich aus der aktuellen Produktbeschreibung unter dem Abschnitt "Was ist proTECTr".
(3) Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Fehler an proTECTr. Ein Fehler liegt dann vor, wenn proTECTr die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung von proTECTr unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) Der Anbieter entwickelt proTECTr laufend weiter und wird bemüht sein, es durch laufende Updates und Upgrades zu verbessern.
§ 3 Verfügbarkeit
(1) Die Verfügbarkeit von proTECTr beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
(2) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Bereitstellung von proTECTr befreit, wenn und soweit dies auf das Eintreten von Umständen zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters oder von ihm beauftragter Dritten liegen oder auf höherer Gewalt beruhen.
(3) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, fundamentale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Hierzu zählen auch Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörungen erforderlicher Datenleitungen.
§ 4 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer wird insbesondere folgende Verpflichtungen erfüllen:
(1) Er wird alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerbliche Schutz-, und Urheber- und Wettbewerbsrechterechte) bei der Nutzung von proTECTr beachten. Er wird ferner mit dem proTECTr keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte übermitteln. Insbesondere wird er proTECTr nicht nutzen, um kriegsverherrlichende, rechts- oder linksradikale, kinderpornografische oder die Menschenwürde verletzenden Inhalte zu übermitteln.
(2) Der Nutzer wird ferner proTECTr nicht nutzen, um damit computerschädigende Software oder Teile davon zu übersenden.
(3) Der Nutzer wird andere Nutzer von proTECTr nicht gegen ihren erkennbaren Willen belästigen.
(4) Der Nutzer wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von proTECTr durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters über
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer nach ergebnisloser vorheriger Abmahnung bei einer derartig bekanntgewordenen Pflichtverletzung von der Nutzung von proTECTr auf zeitlich nicht begrenzte Dauer auszuschließen. Der Zugang kann erst dann wiederhergestellt werden, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen ist.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung des Nutzers bei proTECTr und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet
(1) durch Löschung der Nutzerdaten durch den Nutzer oder Anbieter auf Aufforderung des Nutzers über oder
(2) durch Sperrung der Nutzungsmöglichkeit durch den Anbieter gemäß § 4 Abs. 5.
§ 6 Haftung
(1) Eine Haftung des Anbieters - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn und soweit der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers nicht eingetreten ist. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, wenn der Nutzer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Haftet der Anbieter gem. § 6 Abs. 1 a) dieser Nutzungsbedingungen für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen und ohne dass eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers eingetreten ist, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
(3) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Anbieters in Taucha, soweit nicht anders vereinbart wird.
(2) Sollten einzelne Klauseln der Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, wird Leipzig als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.