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protectr digitale unterschrift

Digitale Unterschrift online erstellen

Es war noch nie so einfach eine digitale Unterschrift zu erstellen. Dank proTECTr benötigen Sie keine teure Hardware mehr, um wichtige Dokumente elektronisch zu signieren. Ob einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte digitale Signatur - ab heute geht das alles schnell, flexibel und rechtskonform online.

WIE EINFACH SIE DIGITAL UNTERSCHREIBEN KÖNNEN, ZEIGT DIE FOLGENDE ANIMATION:

protectr digitale unterschrift

Digitale Unterschrift erstellen - ganz einfach online per Mausklick

Mit proTECTr können Sie in wenigen Minuten eine digitale Unterschrift erstellen: sowohl in Form einer einfachen und fortgeschrittenen als auch einer rechtsgültigen und EU-weit anerkannten qualifizierten digitalen Signatur als Ersatz für Ihre händische Unterschrift direkt im Browser. Unterzeichnen Sie wichtige Dokumente bequem per Mausklick und ganz ohne zusätzliche Signaturkarte und Kartenlesegerät.

protectr signatur workflow

Vorteile der digitalen Unterschrift

Kurzfristig einsetzbar
Oft müssen wichtige Dokumente kurzfristig gegengezeichnet werden, um eingereicht werden zu können. Dank Fernsignatur entgeht Ihnen keine Frist.
Erheblich günstiger als Papier
Gegenüber per Post versandten Papierdokumenten, bietet die elektronische Fernsignatur deutliche Einsparpotenziale für Unternehmen.
EINFACHE ANWENDUNG
Die Erstellung einer eIDAS-konformen qualifizierten Fernsignatur ist dank der intuitiven proTECTr-Oberfläche einfach & bequem.
Volle Rechtsgültigkeit
Ein mit qualifizierter elektronischer Fernsignatur unterzeichnetes Dokument besitzt die höchste Beweiskraft vor Gericht.
europaweit anerkannt
Mit proTECTr Fernsignatur signieren Sie nach EU-Recht. Erstellte Unterschriften sind damit EU-weit rechtsgültig und anerkannt.
arbeitsplatz-unabhängig
Dank browserbasierter Software können Sie flexibel digitale Unterschriften und Signaturen erstellen - vollkommen unabhängig von Arbeitsort und Hardware.

Kombinieren Sie mit proTECTr die Vorteile der einfachen elektronischen Signatur mit sicherer Kryptographie

Die elektronische Signatur stellt zwar ein sicheres Verfahren zum Herkunftsnachweis von Dokumenten dar, ist aber auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Deshalb kombiniert proTECTr diese immer mit einer einfachen Signatur, die als digitale Unterschrift in PDF-Dokumente eingefügt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit einzelne Seiten mit einem Kürzel zu paraphieren. Damit wird auch visuell deutlich, dass die Dokumente elektronisch signiert sind.

Nutzen Sie alle Vorteile der digitalen Unterschrift mit dem proTECTr Business Konto

Formen digitaler Unterschriften

proTECTr bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um digitale Unterschriften zu erstellen. Welche Form für Signierende die Richtige ist, entscheidet die Akzeptanz der Beteiligten. Nur bei einer Schriftformerfordernis ist stets die qualifizierte elektronische Signatur anzuwenden.

Um die Unterschiede deutlich zu machen, werden die kryptografischen Formen der digitalen Signatur begrifflich getrennt:
proTECTr BezeichnungSignaturformIdentitätslevel
Unterschrift
Einfache elektronische Signatur

ID-Level 1

Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
ID-Level 2
Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur
ID-Level 3

 Einfache elektronische Signatur

Einfach & Schnell anwendbar

einfache elektronische Signatur (EES) ist simpel und schnell anwendbar. Sie kann zum Beispiel aus einem textlichen Namenszug in einer E-Mail oder einer eingescannten Unterschrift bestehen. Die einfache elektronische Signatur ist die schwächste Form der Signatur, da sie ohne Identitätsprüfung vollzogen werden kann. Dies bedeutet, dass sie nicht eindeutig einer Person bzw. dem Unterzeichner zuzuordnen ist. Daher sollte diese Art der Signatur nur bei einem geringen rechtlichen Risiko verwendet werden, wie bspw. bei folgenden Dokumenten:

  • Allgemeine Geschäftsbeziehungen
  • Dokumentationen, sofern diese nicht beweiswürdigend und formfrei sind
  • Interne Protokolle
  • PDF mit eingescannter Unterschrift

 Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eindeutige Zuordnung

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss gemäß eIDAS-VO folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
  • Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
  • Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Die fortgeschrittene Signatur bietet daher ein höheres Maß an Beweiskraft und Sicherheit als die einfache Signatur. Somit kann diese Unterschrift für folgende Dokumente verwendet werden, wenn diese ohne vertragliche Formvorschrift nach § 433 BGB geschlossen werden:

  • Kaufverträge
  • Datenschutzerklärungen
  • Versicherungsanträge
  • Vollmachten
  • Geheimhaltungsvereinbarungen

  Qualifizierte elektronische Signatur

höchste beweiskraft

Die qualifizierte elektronische Signatur bietet die Beweiswürdigung gemäß §371a ZPO und erfüllt die Schriftform gemäß §126a BGB und ist damit gleichzusetzen mit einer handschriftlichen Unterschrift. Dieses Sicherheitslevel erfordert die Identitätsprüfung der unterzeichnenden Person durch den Herausgeber des Zertifikats, z. B. eID, per Video- oder Bank-Ident. Nach erfolgreicher Prüfung erstellt ein Vertrauensdienstanbieter ein digitales Zertifikat mit dem Namen des Unterzeichners. Das Zertifikat gilt in der Regel zwei bis drei Jahre. Mit diesem Zertifikat kann der Unterschreibende eine qualifizierte Signatur auslösen.

Die qualifizierte Signatur kann damit eine handschriftliche Unterschrift ersetzen und für Dokumente genutzt werden, bei denen eine Schriftformerfordernis notwendig ist, wie z. B.:

  • B. Verbraucherdarlehensvertrag
  • Mahnbescheidsantrag
  • Bürgschaften
  • Versicherungen mit Gesundheitserklärungen

Im Geschäftsablauf wird überwiegend die fortgeschrittene Signatur eingesetzt. Bei hohen Risiken (Forderungsausfall) oder weil es gesetzlich vorgeschrieben ist die qualifizierte Signatur. Zur korrekten Auswahl des geeigneten Verfahrens fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsabteilung.

Nutzen Sie alle Formen der elektronischen Unterschrift mit dem proTECTr Business Konto

protectr signatur workflow

Qualifizierte Signatur erstellen mit proTECTr - So funktioniert's

Mit proTECTr ist die Erstellung einer qualifizierten digitalen Signatur einfach, anwenderfreundlich und sicher.
Ihre Willensbekundung bestätigen Sie bequem per SMS oder Mobile ID App (für iOS oder für Android verfügbar) auf Ihrem Smartphone.

protectr qualifizierte unterschrift dashboard
Schritt 1: Funktion auswählen
protectr qualifizierte unterschrift pruefung mobilnummer
Schritt 2: Prüfung Mobilnummer
protectr qualifizierte unterschrift dateiauswahl
Schritt 3: Datei(en) auswählen
protectr qualifizierte unterschrift dateiauswahl zur signatur
Schritt 4: Datei(en) zur Signatur auswählen
protectr qualifizierte unterschrift erstellen
Schritt 5: Unterschrift erstellen
protectr willensbekundung sms
Schritt 6: Willensbekundung (hier per SMS)
protectr qualifizierte unterschrift signatur erfolgreich
Schritt 6: Signatur erfolgreich
protectr qualifizierte unterschrift signiertes dokument versenden
Schritt 7: Signiertes Dokument verschlüsselt versenden

    Häufige Fragen zur digitalen Unterschrift

    Was ist eine digitale Unterschrift?

    Die digitale Unterschrift kann je nach Ausprägung zwei grundlegende Aufgaben erfüllen. Zum einen liefert sie, vergleichbar mit der eigenhändigen Unterschrift auf Papier, einen Nachweis zur Urheberschaft. Zum anderen kann mit ihrer Hilfe, insbesondere bei den kryptographischen Formen, eine Aussage getroffen werden, ob eine digitale Information nach dem Signaturzeitpunkt verändert wurde. Mit anderen Worten können Sie, wenn Sie eine digitale Unterschrift erstellen, die Integrität von Daten schützen und Manipulationen vorbeugen.

    Die verschiedenen Signaturarten bieten unterschiedliche Beweiskraft und Sicherheit zum Schutz von Dateien und Dokumenten. Es wird zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten Signatur unterschieden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei in der europäischen eIDAS-Verordnung für den Binnenmarkt standardisiert und mit dem Vertrauensdienstegesetz in nationales Recht umgesetzt.

    Elektronische Unterschriften bzw. Signaturen bieten für Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, Geschäftsprozesse, die schon heute digital gestaltet sind, medienbruchfrei zu umzusetzen. Also immer dann, wenn zur Minimierung von Geschäftsrisiken eine persönliche Unterschrift gefordert wird, können Papier, Stift und Stempel damit beiseitegelegt werden. Die digitale Unterzeichnung von Dokumenten erspart Zeit, Kosten, Ressourcen und der Postversand kann durch sichere elektronische Kommunikation ersetzt und beschleunigt werden.

    Gibt es einen Unterschied zwischen einer digitalen Unterschrift und einer elektronischen Signatur?

    Die elektronische Signatur gilt als Oberbegriff und bezeichnet Daten in elektronischer Form, welche der Authentifizierung dienen. Dies kann eine digitalisierte handschriftliche Unterschrift sein, aber auch die sehr sichere qualifizierte elektronische Signatur.

    Laut BSI ist eine digitale Signatur eine elektronische Signatur, welche auf Kryptoalgorithmen basiert. Damit bietet sie die zweifelsfreie Zuordnung der Unterschrift zum Unterzeichner. Grundsätzlich benötigen Anwender zur Erzeugung der Signatur ein elektronisches Zertifikat mit zugehörigen Schlüsseln. Der Wert oder die Güte der Signatur richtet sich dann nach dem Status des Herausgebers dieser Zertifikate. So können fortgeschrittene Zertifikate an unterschiedlichen Stellen von den Anwendern selbst erzeugt werden. Für die höchste Form wendet man sich an sogenannte Vertrauensdiensteanbieter, die, gemäß eIDAS Verordnung, die Zertifikatserzeugung in einem sicherheitstechnisch überprüften Prozess erzeugen und zusätzlich auf einer sicheren Hardware (HSM) speichern.

    Als digitale Signaturen gelten die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur.

    Wie wird die digitale Unterschrift in bestehende Arbeitsabläufe integriert?

    Mit der eIDAS-Verordnung und der Einführung der sogenannten Fernsignatur wurde eine Alternative zur Signaturkarte geschaffen. Hierdurch eröffnen sich Möglichkeiten zur Nutzung von Signaturen in Prozesen, in denen die Teilnehmer vor der ersten Signatur sich via Fernidentifikation ein digitales Zertifikat ausstellen lassen können. Da für diese Lösung keine Anwendung mehr am Arbeitsplatz benötigt wird, können Signaturen endgeräteunabhängig in reinen Browserumgebungen erzeugt werden. Auch die Integration in moderne Standard- oder Fachapplikationen, OnPrem oder in der Cloud, ist dadurch vereinfacht worden.

    Konkret formuliert muss sich der Anwender keine Gedanken darüber machen, ob er bei einem Online-Vertragsabschluss mittels einer elektronischen Signatur den gleichen Wert, wie eine Unterschrift auf einem Papierformular hat. Die Rechtsgültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht jener einer handschriftlichen Unterschrift. 

    Außerdem werden weitere nutzerfreundliche Kriterien erfüllt:

    • Mobile und vertrauenswürdige Nutzung via Browser ohne lokale Applikationen
    • Einmalige Registrierung fälschungssicherer Identitäten auch via Fernidentifikation
    Ist eine digitale Unterschrift rechtskräftig?

    Laut eIDAS-Verordnung sind alle Signaturarten rechtskräftig und durchsetzbar. Letztendlich bestimmt der Anwendungsbereich das akzeptierte Niveau der Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Die weiteren Varianten der elektronischen Signatur sind nur eingeschränkt nutzbar. Im Gegensatz zu allen anderen Signaturmöglichkeiten gilt für die qualifizierte Form.

    Wie funktioniert eine elektronische Unterschrift technisch?

    Bei der Betrachtung der Signaturen sollte immer der Zusammenhang zwischen Signaturerzeugung und Signaturprüfung gesehen werden.

    Da es sich bei der einfachen und fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht zwingend um eine digitale Signatur handeln muss, sie also weder kryptographisch erzeugt noch entsprechend geprüft werden kann, spiegelt ein Prüfergebnis die subjektive Erkenntnis des Prüfers wider. Solchen Signatur unterliegen vor Gericht der freien Beweiswürdigung durch den Richter.

    Die Erzeugung elektronischer Signaturen erfolgt in mehreren Schritten mit Hilfe einer Signaturanwendungskomponente (SAK). Diese hat dabei die Aufgabe ein Dokumentenabbild (Hash-Wert) zu berechnen. Dieser Hash-Wert wird anschließend mit dem privaten Schlüssel des zugehörigen Zertifikats verschlüsselt. Der private Schlüssel muss sich unter der alleinigen Kontrolle des Zertifikatsinhabers befinden. Der öffentliche Schlüssel wird dann gemeinsam mit dem verschlüsselten Hash-Wert als Signatur nach internationalen Standards (CAdES, XAdES, PAdES und ASiC) gespeichert.. Auf diese Weise werden also bei der Signatur Daten mit dem gewählten Zertifikat verknüpft.

    Die Überprüfung elektronischer Signaturen erfolgt ebenfalls mittels einer SAK oder geeigneter Standardsoftware wie dem Adobe Reader. Bei der Signaturvalidierung wird als erstes der verschlüsselte Hash-Wert mit dem öffentlichen Schlüssel entschlüsselt. Gelingt dies, kann daraus abgeleitet werden, dass der Erzeuger der Signatur Inhaber des zugehörigen privaten Schlüssel ist. Anschließend wird eine Anfrage an den Verzeichnisdienst des verwendeten Vertrauensdiensteanbieter gesendet. Als Antwort erhält die SAK informationen über das verwendete Zertifikat, wie zum Beispiel ob dieses beim Verwendungszeitpunkt nicht gesperrt war. Damit kann die Authentizität des Signierenden festgestellt werden. Danach wird er aktuelle Hash-Wert des Dokumentes mit dem entschlüsselten Hash-Wert verglichen. Stimme diese überein, wurde das Dokument offensichtlich nicht veränder und die Integrität des Dokumente ist bewiesen. Sind beide Prüfungen, Authentizität und Integrität, positiv, wird die Signatur als gültig angezeigt.

    Werden meine vertraulichen Dokumente zum Signieren mit proTECTr ins Internet hochgeladen?

    Nein. Bei der Erzeugung der elektronischen Signatur wird lediglich der Hash-Wert des zu signierenden Dokuments, jedoch nicht das Dokument selbst, zum Vertrauensdienst übertragen und signiert. Das Dokument selbst verbleibt ausschließlich am lokalen Arbeitsplatz. Der signierte Hashwert wird zurück an proTECTr übertragen und mit dem Ausgangsdokument verbunden. Damit ist das Dokument ordnungsgemäß signiert.  

    Welche technischen und fachlichen Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?

    Zur Erzeugung einer elektronischen Signatur wird ein handelsüblicher Computer, Laptop, Tablet oder Smartphonebenötigt. Ferner benötigen Sie die Software zur Signaturerzeugung, die auch als SaaS/Cloud-Lösung zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin ist ein dem Anwendungsfall entsprechendes digitales Zertifikat notwendig. Nur für den Fall, dass das Zertifikat auf einer Smartcard gespeichert ist, ist ein Kartenleser als Zusatzhardware nötig, was wiederum die Auswahl der verwendbaren Endgeräte einschränkt.

    Wann lohnt sich eine digitale Unterschrift für mein Unternehmen?

    Interessant wird der Einsatz immer dann, wenn Geschäftsprozesse digital ablaufen sollen und Schriftform und oder Rechtssicherheit gefordert ist. Ein Vertrag kann prinzipiell per Handschlag geschlossen werden, dennoch fixieren viele Unternehmen diesen auf Papier und lassen die beteiligten Parteien unterschreiben. Lässt man das Papier weg, sollte mindestens eine fortgeschrittene elektronische Signatur genutzt werden. Bei einer Schriftformerfordernis oder gewünschten hohen Rechtssicherheit ist die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden.  Ein Anwendungsfall sind beispielweise verteilte Arbeitsmethoden über mehrere Standorte hinweg, bei denen enorme Zeitersparnisse und Ressourcenschonung möglich sind. So kann sich die elektronische Signatur schon bei mutmaßlich wenigen Anwendungen lohnen.

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